Prüfungen
10./11.05.2025 Samstags Stadt, Sonntags Natur/Wald
11./12.10.2025 Samstags Stadt, Sonntags Natur/Wald
Die Prüfungen werden nach der aktuellen Prüfungsordnung Mantrailing der Mantrailing by Ines Kiene team und Mantrailing & Tiersuche - Bergstraße/Odw. durchgeführt.
Prüfungsordnung Mantrailing
der Mantrailing by Ines Kiene Team und Mantrailing & Tiersuche – Bergstraße/Odw.
Inhaltsverzeichnis
Einführung und Grundlagen
Geltungsbereich der Prüfungsordnung
Auslegung der Prüfungsordnung
Übersicht der Prüfungsstufen
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Alter des Hundes
Prüfungsniederschrift
Nicht bestehen
Sicherheit
Tierschutz
Prüfungstermine
Prüfer
Geruchsartikel
Prüfungsgebühren
Prüfungswiederholung
Richtlinien
Prüfungsstufe MTP – 1
Prüfungsstufe MTP – 2
Prüfungsstufe MTP – 3
Prüfungsstufe MTP – 4
Prüfungsstufe MTP – 5
Prüfungsstufe TSP – 1/ Einsatzfähigkeit Tiersuche
Einführung und Grundlagen
Verfasser und Inhaber dieser Prüfungsordnung ist „Mantrailing by Ines Kiene Team“ und „Mantrailing & Tiersuche – Bergstraße/Odw.“ Nur der Inhaber kann die Prüfungsordnung ändern.
Prüfungen werden in regelmäßigen Intervallen angeboten, oder können auf Anforderung/Anfrage organisiert werden.Die Prüfer werden durch den Halter der Prüfungsordnung benannt.
Geltungsbereich der Prüfungsordnung
Die Teilnahme an einer Prüfung ist für jeden Trailer, der diese Prüfungsordnung anerkennt, offen.
Auslegung der Prüfungsordnung
Während einer Prüfung entscheidet allein der Prüfer, wie die Prüfungsordnung in Zweifelsfällen auszulegen ist. Zu jedem anderen Zeitpunkt entscheidet dies der Halter der Prüfungsordnung.
Übersicht der Prüfungsstufen
MTP - 1
MTP - 2 Stadt-Teil, Wald-Teil
MTP - 3 Stadt-Teil, Wald-Teil
MTP - 4 Stadt-Teil, Wald-Teil
MTP - 5
TSP - 1 Einsatzfähigkeit Tiersuche
Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung und Teilnahme steht allen Hundeführern mit ihrem Hund offen. Eine Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 2 Wochen vor der Prüfung oder danach auf Antrag beim Veranstalter, unter Angabe der gewünschten Stufe erfolgen, Die Anzahl der Prüfungsplätze pro Termin sind begrenzt.
Der Hund muss körperlich gesund sein, Hunde mit einem dauerhaften Handicap (Blindheit, Taubheit, etc.) sind zugelassen. Ein EU-Heimtierausweis, aus dem Name und Identifikationsnummer des zu prüfenden Hundes hervorgehen, muss auf Verlangen vorgelegt werden. Die letzte Impfung des Hundes muss 14 Tage zurückliegen.
Läufige Hündinnen werden zur Prüfung zugelassen, der Prüfer muss aber 24 Stunden vorher darüber informiert sein.
Verantwortlich für die Sicherheit des Hundes und der Mitmenschen ist der Hundeführer. Hunde mit einer Aggressionsthematik müssen ggf. mit Maulkorb geführt werden.
Mit seiner Anmeldung zur Prüfung bestätigt der Prüfling, dass der teilnehmende Hund haftpflichtversichert ist. Für Schäden, die im Rahmen der Prüfung durch den Prüfling oder seinen Hund verursacht werden, haftet der Halter.
Alter des Hundes
Für die erste Prüfungsstufe (MTP – 1) muss der Hund mindestens 12 Monate, für die zweite Stufe (MTP – 2) 15 Monate, für die dritte Stufe (MTP – 3) 18 Monate, für die vierte Stufe (MTP – 4) 21 Monate alt sein. Für alle weiteren Stufen gilt ein Mindestalter von 24 Monaten.
Prüfungsniederschrift
Bei bestehen einer Prüfung wird eine Prüfungsurkunde ausgehändigt. Das Prüfungsergebnis wird in elektronischer Form in einer Datenbank dokumentiert. Mit einer Anmeldung zur Prüfung stimmt der Hundeführer der Speicherung der Daten zu.
Nicht bestehen
Die Prüfung gilt als nicht bestanden bei:
Sicherheit
Für den Hundeführer ist das Tragen einer gelben Weste Pflicht nach EN 471 oder EN ISO 20471 nach StVZO Pflicht. Bei einer Prüfung in der Dunkelheit ist die Kennzeichnung des Hundes ebenfalls Pflicht.
Tierschutz
Bei offensichtlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz im Rahmen der Prüfung, wird der Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
Die Prüfungen finden 2 x pro Jahr statt. Die Termine werden auf der Homepage und Social Media veröffentlicht.
Prüfer
Der Prüfer wird vom verantwortlichen Inhaber der Prüfungsordnung bestimmt.
Geruchsartikel
Frische Trails: Ein frisch getragener bzw. angefassster und unkontaminierter Geruchsartikel wird vor dem Legen eines Trails von der Versteckperson selbst in einer Tüte/Glas verpackt. Der Geruchsartikel wird für den Prüfling deponiert oder an den Prüfling übergeben. Der Prüfer überwacht die Übergabe, damit es zu keiner Verwechslung des Geruchsartikels kommen kann.
Alte Trails: Der Geruchsartikel wird kurz vor dem Legen des Trails in einem Glas (Schraubglas, Bügelverschlussglas) deponiert, beschriftet und übergeben.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach der zu absolvierenden Stufe. In der Regel erfolgt die Zahlung in bar vor Ort.
Aktuell gelten folgende Gebührensätze:
MTP - 1 = 30,00 €
MTP - 2 = 40,00 € je Prüfungsteil
MTP - 3 = 50,00 € je Prüfungsteil
MTP - 4 = 60,00 € je Prüfungsteil
MTP - 5 = 100,00 €
TSP - 1 = 110,00 €
Für die Wiederholungsprüfung nach „nicht bestanden“ in den Stufen MTP – 1 und MTP – 2 muss keine Prüfungsgebühr entrichtet werden.
Prüfungswiederholung
Eine Prüfungswiederholung nach „nicht bestanden“ ist frühestens zum nächsten Prüfungstermin möglich.
Richtlinien
Die Prüfungsstufen sind in genannter Reihenfolge zu absolvieren. Eine Ausnahme bildet die Prüfungsstufe TSP – 1 (Einsatzfähigkeit Tiersuche), hier ist eine erfolgreich absolvierte MTP – 3 ausreichend und nachzuweisen.
Einige Stufen (MTP – 2 bis MTP - 4) sind in zwei Prüfungsteile gesplittet und bestehen aus einem Stadt-Trail und einem Natur-Trail.
Um eine Stufe abzuschießen und sich für die nächste Stufe zu qualifizieren, muss das Team alle Teile einer Stufe erfolgreich absolvieren.
Innerhalb einer Stufe ist die Reihenfolge der beiden Teilprüfungen beliebig und kann vom Team frei gewählt werden. Teilprüfungen können an aufeinanderfolgenden Tagen absolviert werden, müssen aber der selben Stufe angehören. Ausnahme ist hier die MTP – 4, hier kann nur eine Teilprüfung pro Wochenende absolviert werden.
Absolvierte, vergleichbare Prüfungen anderer Organisationen werden anerkannt.
Prüfungsstufen
Prüfungsstufe MTP – 1
Hilfestellung: Das Team wird in Trailrichtung gestartet. Der Prüfling darf einmal beim Prüfer nachfragen, ob er sich noch auf dem Trail befindet. Um die Frage zu stellen, muss der Trail kurz unterbrochen und der Hund angehalten werden.
Prüfungsstufe MTP – 2
Hilfestellung: Das Team wird in Trailrichtung gestartet. Der Prüfling darf einmal beim Prüfer nachfragen, ob er sich noch auf dem Trail befindet. Um die Frage zu stellen, muss der Trail kurz unterbrochen und der Hund angehalten werden.
Prüfungsstufe MTP – 3
Das Suchgebiet ist kontaminiert, es gibt im Bereich des Trails alte Spuren der VP. Der Trailverlauf beinhaltet wenigstens eine eingebaute Schwierigkeit/Verleitung.
Hilfestellung: Ab MTP – 3 ist eine Hilfestellung durch den Prüfer nicht mehr erlaubt.
Ankommen bei der versteckten Person: Anzeige des Hundes (Vorsitzen o.ä., Hundeführer muss die Person erkennen).
Prüfungsstufe MTP – 4
Der Trail wird „doppelt blind“ gelaufen. Das bedeutet, dem Prüfer und der Begleitperson ist der Trailverlauf nicht bekannt.
Das Suchgebiet kann durch alte Spuren der VP kontaminiert sein, Wohnpool der VP ist auch möglich. Der Trailverlauf beinhaltet Schwierigkeiten/Verleitungen. Start oder Ende können indoor sein. Stadtbereiche, auch mit stärker befahrenen Straßen sind möglich.
Negatives Ende möglich.
Ankommen bei der VP: Anzeige des Hundes (Vorsitzen o.ä., der Hundeführer muss die VP erkennen).
Ab MTP – 4 ist ein Helfer auf dem Trail Plicht. Dieser wird vom Prüfling selbst benannt. Mit dem Helfer darf sich beraten werden.
Prüfungsstufe MTP – 5
Der Trail wird „doppelt blind“ gelaufen. Das bedeutet, dem Prüfer und der Begleitperson ist der Trailverlauf nicht bekannt.
Das Suchgebiet kann durch Spuren der VP kontaminiert sein, Wohnpool der VP ist auch möglich. Der Trailverlauf beinhaltet Schwierigkeiten/Verleitungen. Start oder Ende können indoor sein. Stadtbereiche, auch mit stärker befahrenen Straßen sind möglich.
Negatives Ende möglich.
Ankommen bei der VP: Anzeige des Hundes (Vorsitzen o.ä., der Hundeführer muss die VP erkennen).
Ein Helfer ist bei der MTP – 5 Pflicht. Dieser wird vom Prüfling selbst benannt. Mit dem Helfer darf sich beraten werden.
Prüfungsstufe TSP – 1 (Einsatzfähigkeit Tiersuche)
Gesucht wird ein „entlaufener“ Hund. Der Trail darf über keine konstante menschliche Geruchsspur laufen (mind. 2 Übergaben/Abrufstrecken mit mehreren Helfern).
Der Trail wird „doppelt blind“ gelaufen.
Das Suchgebiet darf durch alte Spuren kontaminiert sein. Stadbereiche mit stärker befahrenen Straßen, Wohngebiet oder Wald sind möglich. Der Trailverlauf beinhaltet Schwierigkeiten/Verleitungen.
Der Geruchsartikel wird nach Anweisung des Prüfers vor dem Legen des Trails vom Besitzer erstellt. Dieser wird im Glas (Schraubglas, Bügelverschlussglas) aufbewahrt und übergeben. Auch sterile Abstrichstäbchen sind möglich.
Ankommen beim entlaufenen Tier: Der Hundeführer muss das entlaufene Tier identifizieren.
Die Prüfungsstufe TSP – 1 ist ausschließlich für Tiersuchstaffeln und kann von Einzelpersonen nicht gelaufen werden.
Gültig ab 01.01.2025